Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Gewährung von eingeschränkten Rechten

  1. ShotFightDisaster gewährt Benutzern, die das Programm auf ihrem eigenen Computer für den persönlichen Gebrauch des Spiels installieren, eine nicht exklusive Lizenz und setzt voraus, dass Benutzer die folgenden Bestimmungen akzeptieren und einhalten.
  2. Unter keinen Umständen dürfen Benutzer die von ShotFightDisaster in der obigen Klausel gewährten Rechte an Dritte unterlizenzieren.
  3. Die Benutzer stimmen zu und akzeptieren, dass die in dieser Klausel gewährten Rechte den Benutzern gehören, die die Rechte zur Nutzung des Programms erworben haben, und unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden dürfen.


2. Hinzufügungen oder Modifikationen am Programm

  1. ShotFightDisaster bietet möglicherweise zusätzliche oder geänderte Software zum Ändern, Anpassen, Erweitern oder Korrigieren von Funktionen. Die Bestimmungen dieser EULA gelten auch für solche zusätzlichen oder geänderten Programme.
  2. Solche zusätzlichen oder geänderten Programme sind kostenlos, es sei denn, ShotFightDisaster bietet sie gegen eine Gebühr an.
  3. ShotFightDisaster behält sich das Recht vor, zusätzliche oder geänderte Programme oder Updates nach eigenem Ermessen bereitzustellen, und ShotFightDisaster ist nicht verpflichtet, Benutzern solche zusätzlichen oder geänderten Programme oder Updates zur Verfügung zu stellen.
  4. Ermutigung oder Teilnahme an Piraterie, Hacking, Phishing, Ausbeutung oder Täuschung und/oder Verbreitung von gefälschter Software ist strengstens untersagt und führt zum Spielausschluss und wie behalten uns das Recht vor ggf. rechtliche Schritte gegen diese Verstöße einzuleiten und Schadensersatz einzuklagen.


3. Authentifizierung

  1. Wenn dieses Programm für die Lizenzverwaltung, die erste und alle nachfolgenden Aktivierungen verwendet wird, kann es auf einen Server usw. zugreifen, der nicht von ShotFightDisaster, sondern von einem Dritten bereitgestellt wird.
  2. Bei Verwendung des Programms müssen sich Benutzer möglicherweise bei einer Gaming-Plattform eines Drittanbieters (z. B. der von Valve Corporation angebotenen STEAM-Plattform, im Folgenden als "Fragen von Drittanbietern" bezeichnet) für die Erstaktivierung oder manchmal für jede Aktivierung anmelden.
  3. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmung müssen Benutzer alle anwendbaren Bedingungen, Regeln und Vorschriften oder sonstigen Inhalte einhalten, die von diesen Dritten bereitgestellt werden, wenn sie diese PF von Dritten verwenden.
  4. ShotFightDisaster hat kein Interesse oder keine Verantwortung für die Verwendung eines solchen Drittanbieter-PF durch Benutzer, es sei denn, dies steht in direktem Zusammenhang mit der Verwendung des Programms. Benutzer sollten sich an die Dienstanbieter wenden, die den dritten PF anbieten, wenn sie Fragen zur Verwendung des dritten haben.
  5. Das Programm kann nur in Ländern oder Gebieten aktiviert werden, in denen Benutzer das Programm gekauft haben, wenn Benutzer sich bei einem Drittanbieter-PF anmelden müssen, um das Programm zu verwenden. In diesem Fall können Benutzer die Anwendung nur in dem angegebenen Land oder der Region verwenden, in der die Anwendung gekauft wurde.


4. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Die Rechte an geistigem Eigentum im Programm gehören ShotFightDisaster oder einem autorisierten Dritten und sind durch europäisches Urheberrecht, internationale Verträge, Konventionen und andere geltende Gesetze (einschließlich des Landes des Benutzers) geschützt. Für den Fall, dass Benutzer die Bestimmungen dieser EULA nicht einhalten und gegen geltende Gesetze, einschließlich Urheber- und Markenrechte sowie geltende Kommunikationsregeln und -Gesetze, verstoßen, können ShotFightDisaster oder der Inhaber dieser Rechte an geistigem Eigentum eine einstweilige Verfügung beantragen, Schadensersatz verlangen und Schadensersatz verlangen. Verwenden Sie die erforderlichen Mittel, um ihre Rechte zu schützen.
  2. Diese EULA wird nur verwendet, um Benutzern die Berechtigung zur Verwendung der ShotFightDisaster-Anwendung zu erteilen, und einige oder alle oder alle Rechte an geistigem Eigentum an der Anwendung werden nicht übertragen oder Benutzern zugewiesen.


5. Verbotene Aktivitäten / Cheating

Den Benutzern ist es untersagt, die folgenden Handlungen bei der Nutzung des Programms auszuführen:

  1. Alle Handlungen, die die geistigen Eigentumsrechte von ShotFightDisaster verletzen können, wie z. B. Kopieren (außer zum Zweck der Installation des Programms), Modifizieren, Verändern, Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren, Extrahieren oder andere Versuche, den Quellcode des Programms oder eines Teils davon zu ermitteln, sofern und nur soweit dies nach dem Recht des Heimatlandes des Nutzers ausdrücklich zulässig ist.
  2. Analysieren des Kommunikationsprotokoll oder andere im Programm verwendete Daten, um es für andere Zwecke zu verwenden.
  3. Jegliche kommerzielle Nutzung des Programms oder von Teilen des Programms in einem Internetcafé, Video oder einem anderen Ort ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ShotFightDisaster.
  4. Jede Nutzung des Programms oder von Teilen des Programms für kommerzielle Zwecke zur Ausrichtung von Veranstaltungen oder Turnieren (außer für den persönlichen Gebrauch durch Familie, Freunde oder ähnliche begrenzte Gruppen) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ShotFightDisaster.
  5. Vorsätzlicher Missbrauch von Fehlfunktionen bei Störungen oder Programmfehlern.
  6. Den Inhalt und die Funktionalität des Programms oder seiner Dienste stören oder beeinträchtigen (z. B. ein wettbewerbsfähiger Dienst unter Programmbenutzern).
  7. Alle Aktionen, die mit Aktionen übereinstimmen oder diesen ähneln, die für ShotFightDisaster schädlich sind, wie in der vorherigen Bestimmung beschrieben.
  8. Handlungen die das Ziel haben, sich mit Hilfe von externen(nicht zum Spiel gehörenden Software oder Tools) einen Vorteil gegenüber anderer Spieler zu verschaffen, sind verboten und werden mittels permanenten nicht rückgäng machbaren Spielausschluss bestraft. In Steam gibt es als Strafe für diese Handlungen einen VAC Bann für den Account.


6. Kündigung

  1. Benutzer können diese EULA jederzeit kündigen, indem sie die Anwendung von ihrem Computer deinstallieren.
  2. ShotFightDisaster behält sich das Recht vor, die EULA ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen wegen (A) oder Verstoßes gegen diese Bedingungen zu kündigen. In diesem Fall sollten Benutzer die Verwendung des Programms sofort beenden und das Programm vom PC deinstallieren.


7. Exportbeschränkungen

Die Benutzer erklären sich damit einverstanden, alle geltenden deutscher und EU Gesetze und Vorschriften und anderer Länder (einschließlich des Landes ihres Wohnsitzes) einzuhalten. Sie erklären sich damit einverstanden, die Sendung nicht über das Internet oder auf andere Weise in ein Land zu senden, das einem Embargo gemäß dem "Außenhandels- und Währungsgesetz" und den "Außenhandelskontrollbestimmungen" Deutschlands und der EU unterliegt.


8. Haftungsausschluss / Keine Garantie

  1. DER INHALT UND DIE MATERIALIEN IM PROGRAMM WERDEN "WIE DIE WAREN LIEGEN UND STEHEN" AUF DER GRUNDLAGE OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ShotFightDisaster ÜBERNIMMT KEINE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, GESETZLICHEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, SPIELSICHERHEIT, STABILITÄT VON BEWEGUNG ODER FÜR DIE EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK.
  2. ShotFightDisaster haftet in keinem Fall für direkte, spezielle, indirekte, Folgeschäden oder andere Schäden jeglicher Art, die sich aus der Verwendung des Programms ergeben.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäden die von ShotFightDisaster aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. In keinem Fall übernimmt ShotFightDisaster die volle Verantwortung, die sich aus einer solchen Absicht oder Nachlässigkeit von ShotFightDisaster ergibt, der aus diesem Vorsatz entstehende Gesamthaftungsbetrag ist niemals höher als der Betrag, den der Benutzer für den Kauf des Programms gezahlt hat.
  4. AUF DER GRUNDLAGE ANWENDBARER GESETZE UND VORSCHRIFTEN BESCHRÄNKEN SICH DIE OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN AUF EINEN BESCHRÄNKTEN GELTUNGSBEREICH, ShotFightDisaster IM VOLLEN ODER HÖCHST MÖGLICHEN UMFANG VON DER HAFTUNG, FÜR ENTSTANDENE SCHÄDEN BEI DEM BENUTZER AUSZUSCHLIEßEN, WIE DIES RECHTLICH ZULÄSSIG IST.
  5. ShotFightDisaster kann die online Funktionalität oder Erreichbarkeit von Servern nicht garantieren. Es ist ausgeschlossen, dass unser Spielbetrieb immer möglich ist, oder online immer eine Erreichbarkeit erzielt werden kann. Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für Ausfälle in unserem Spielbetrieb, insbesondere Ausfälle durch Überlastung der Server, Hacker Angriffe, andere externe oder interne technische Störungen oder Problemen mit unserer Lizenzierung bzgl. der Synchronisation im Spiel.
  6. Der Spielbetrieb im online Spiel stützt sich auf externe Server über die die synchronisation über ein spezielles Tool in unserem Spiel abgewickelt wird. Da wir auf diese Externen Server keinen Einfluss bzw. Kontrolle haben übernehmen wir auch keine Garantie oder Gewährleistung über diese Systeme und können aus diesem Grund auch keinen ständigen Spielbetrieb im online Modus garantieren und anbieten.
  7. Ein funktionierender online oder offline Betrieb des Spiels kann von ShotFightDisaster nicht garantiert werden. Fehler(Bugs) im Spiel oder beim Updaten können vorkommen und dafür sorgen, das das Spiel nicht mehr spielbar ist.


9. ERGÄNZUNGEN ZUM EULA

  1. ShotFightDisaster kann diese EULA jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, indem eine solche Änderung auf der Drittanbieter-PF, der offiziellen Website oder auf dem Programmwiedergabebildschirm veröffentlicht wird.
  2. Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen ergreift ShotFightDisaster angemessene Maßnahmen, wenn solche Änderungen für den Benutzer nachteilig sind, z. B. rechtzeitige Anzeige oder Veröffentlichung solcher Änderungen.


10. Sonstiges

  1. Diese EULA unterliegt allen Gesetzen Deutschlands und wird als solches ausgelegt.
  2. Die Benutzer erklären sich damit einverstanden, dass alle Klagen, Maßnahmen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser EULA endgültig und ausschließlich vor dem Bezirksgericht München(Deutschland) oder einem anderen zuständigen Gericht in München(Deutschland) entschieden werden.
  3. Wenn eine Bestimmung dieser EULA aus irgendeinem Grund illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, werden diese Bestimmungen so weit wie möglich aus dieser Vereinbarung entfernt, und die Gültigkeit und Umsetzung der übrigen Bestimmungen wird nicht beeinträchtigt.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen AGBs im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGBs als lückenhaft erweisen.